Die Familienbeihilfe wurde inflationsbedingt mittels der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung angepasst.
Für 2024 gelten monatlich folgende Werte:
Alter | Beihilfe pro Monat |
ab Geburt | 132,30 |
ab 3 Jahren | 141,50 |
ab 10 Jahren | 164,20 |
ab 19 Jahren | 191,60 |
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2024 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe:
- für zwei Kinder gewährt wird: € 8,20
- für drei Kinder gewährt wird: € 20,20
- für vier Kinder gewährt wird: € 30,70
- für fünf Kinder gewährt wird: € 37,20
- für sechs Kinder gewährt wird: € 41,50
- für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 60,30
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 180,90.
Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2024 € 67,80 pro Monat und Kind.
Stand: 26. Februar 2024
Über uns: Mit unseren 15 engagierten Mitarbeitern sind wir Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im 1. Bezirk in Wien. Unsere Kanzlei baut auf Wissen von vielen Jahrzehnten auf, von denen unsere Klienten langfristig profitieren. Sie möchten ein unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.