Ausgangslage
In dem konkreten Fall wurde der Kläger im Rahmen eines Telefongesprächs eine Woche vor der geplanten Operation ausführlich über das typische Risiko einer Hypoxie, welches sich dann auch tatsächlich verwirklicht hat, informiert und hat dennoch der Behandlung zugestimmt. Der Patient wünschte im Rahmen der Operation ausdrücklich eine Spinalanästhesie.
Typische Risiken sind solche, welche auch bei Anwendung der größtmöglichen Sorgfalt nicht immer vermeidbar und geeignet sind, die Entscheidung des Patienten und somit seine Einwilligung zu beeinflussen.
Rechtliche Würdigung
Die Beurteilung, ob eine ausreichende und rechtzeitige Aufklärung stattgefunden hat, ist immer eine Einzelfallbetrachtung und anhand der konkreten Umstände zu prüfen. Es handelt sich daher um keine erhebliche Rechtsfrage, die eine außerordentliche Revision rechtfertigen würde.
Im konkreten Fall bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) eine lege artis durchgeführte Operation und auch die Aufklärung erfolgte ordnungsgemäß. Der geltend gemachte Schadenersatzanspruch wurde nicht zugesprochen.
Stand: 27. November 2018
Über uns: Mit unseren 15 engagierten Mitarbeitern sind wir Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im 1. Bezirk in Wien. Unsere Kanzlei baut auf Wissen von vielen Jahrzehnten auf, von denen unsere Klienten langfristig profitieren. Sie möchten ein unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.