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Wie wurden die Behindertenpauschbeträge bei Minderung der Erwerbsfähigkeit angehoben?

Unter bestimmten Voraussetzungen steht bei Behinderung einem Steuerpflichtigen ein Freibetrag bei der Berechnung der Einkommensteuer zu. Die Höhe des jährlichen Freibetrages richtet sich nach dem Ausmaß der Behinderung. Bereits ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2019 gelten durch das Steuerreformgesetz 2020 folgende neue Freibeträge:

Minderung der Erwerbstätigkeit Freibetrag ab VZ 2019 Freibetrag bis VZ 2018
25 % bis 34 % € 124,00 € 75,00
35 % bis 44 % € 164,00 € 99,00
45 % bis 54 % € 401,00 € 243,00
55 % bis 64 % € 486,00 € 294,00
65 % bis 74 % € 599,00 € 363,00
75 % bis 84 % € 718,00 € 435,00
85 % bis 94 % € 837,00 € 507,00
ab 95 % € 1.198,00 € 726,00

Stand: 26. November 2019

Bild: stokkete - stock.adobe.com

Über uns: Mit unseren 15 engagierten Mitarbeitern sind wir Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im 1. Bezirk in Wien. Unsere Kanzlei baut auf Wissen von vielen Jahrzehnten auf, von denen unsere Klienten langfristig profitieren. Sie möchten ein unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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