Aktuell (Stand 15.6.2021) wird erwogen, das für 1.7.2021 vorgesehene Inkrafttreten der neu geregelten Kündigungsfristen und –termine für Arbeiter nochmals zu verschieben. Ein entsprechender Antrag liegt dem Nationalrat zur Beschlussfassung vor. Die weitgehende Angleichung an die Kündigungsfristen und –termine für Angestellte soll demnach erst mit 1.10.2021 in Kraft treten und erstmals auf Kündigungen anwendbar sein, die nach dem 30.9.2021 ausgesprochen werden.
Wir berichten selbstverständlich ausführlich, sobald die Verschiebung beschlossen wurde.
Stand: 15. Juni 2021
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