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Keine Zahlungsanweisung mehr vom Finanzamt

Ab April kommt es zu Änderungen bei Zahlungen an das Finanzamt:

  • Es werden keine schriftlichen Zahlungsanweisungen mehr per Post verschickt.
  • Überweisungen an das Finanzamt sollen künftig als „Finanzamtszahlung“ im Onlinebanking oder
  • als „eps-Überweisungen“ in FinanzOnline erfolgen.

Buchungsmitteilungen

Wenn Sie über FinanzOnline der elektronischen Zustellung zugestimmt haben, sind die Vierteljahresbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen nur mehr in der DataBox von FinanzOnline ersichtlich.

Zahlungsanweisungen

In FinanzOnline wird automatisch für jeden Steuerzahler die Auswahlmöglichkeit „Verzicht auf Zusendung von Zahlungsanweisungen“ auf „opt out“ umgestellt. Das heißt, der Steuerzahler verzichtet automatisch auf die Zusendung einer Zahlungsanweisung per Post und erhält sie nur mehr in elektronischer Form (gültig ab 1. April).

Hinweis: Falls Sie weiterhin Ihre Zahlungsanweisungen wie bisher erhalten möchten, können Sie beim zuständigen Finanzamt oder über FinanzOnline diesen Verzicht widerrufen.

Stand: 25. Februar 2016

Bild: Gajus - Fotolia.com

Über uns: Mit unseren 15 engagierten Mitarbeitern sind wir Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im 1. Bezirk in Wien. Unsere Kanzlei baut auf Wissen von vielen Jahrzehnten auf, von denen unsere Klienten langfristig profitieren. Sie möchten ein unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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