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Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2016

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Altersgruppe Regelbedarfssätze
  2015 2016
0 –   3 Jahre € 197,00 € 199,00
3 –   6 Jahre € 253,00 € 255,00
6 – 10 Jahre € 326,00 € 329,00
10 – 15 Jahre € 372,00 € 376,00
15 – 19 Jahre € 439,00 € 443,00
19 – 28 Jahre € 550,00 € 555,00

Unterhaltsabsetzbetrag

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • sich das Kind in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört,
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags

für das 1. Kind € 29,20 p.m.
für das 2. Kind € 43,80 p.m.
für jedes weitere Kind € 58,40 p.m.

Stand: 29. September 2015

Bild: Scott Griessel - Fotolia.com

Über uns: Mit unseren 15 engagierten Mitarbeitern sind wir Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im 1. Bezirk in Wien. Unsere Kanzlei baut auf Wissen von vielen Jahrzehnten auf, von denen unsere Klienten langfristig profitieren. Sie möchten ein unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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